Waigels Steuerreform

Das Kabinett hat am Dienstag den Gesetzentwurf von Finanzminister Theo Waigel für die Reform der Einkommensteuer 1999 beschlossen. Nach dem Entwurf Waigels sollen die Steuersätze drastisch gesenkt, aber im Gegenzug viele Steuervorteile abgeschafft werden. Insgesamt soll die Reform eine Nettoentlastung von rund 30 Milliarden Mark bringen.

Entlastungen:

Die Einkommensteuer soll nach einem Grundfreibetrag von 13.014 Mark bei Alleinstehenden und 26.028 Mark bei Verheirateten einsetzen, und zwar mit einer einheitlichen Stufe von 15 Prozent bis zu einem Einkommen von 18.035 (36.071) Mark. Anschließend soll ein linear- progressiver Tarif mit einem Einstiegssatz von 22,5 Prozent bis zum Höchstsatz von 39 Prozent folgen. Der Spitzensatz wird bei einem Einkommen von 90.017 (180.035) Mark erreicht. Für gewerbliche Einkünfte soll der Spitzensatz 1998 von 47 auf 40 und 1999 weiter auf 35 Prozent gesenkt werden. Die Körperschaftssteuer soll deutlich sinken.

Belastungen:

Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten wird von 2.000 auf 1.300 Mark gesenkt. Die Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird gestrichen und durch eine Entfernungspauschale von 40 Pfennig pro Kilometer ersetzt. Bei einem Arbeitsweg von bis zu 15 Kilometern geht der Steuerzahler leer aus. Zuschläge: Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll gestrichen werden. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld und -hilfe, Kurzarbeiter- und Krankengeld sollen künftig zur Hälfte versteuert werden. Renten mit steuerfreiem Arbeitgeberanteil werden zu 50 Prozent versteuert, bei Renten ohne diesen steuerfreien Anteil und Renten aus Lebensversicherungen sind es 30 Prozent. AFP