Alles, was verboten ist

■ Dokumentation kriminalisierter Texte der „radikal“ vorgestellt

Ein Schwarzmaskierter vor rotflammendem Hintergrund, darüber das Titellogo der radikal, darunter auf einem Fotofilm verschiedene Titelbilder von verbotenen Ausgaben. So präsentiert sich, in modernem Computerlayout und Vierfarbdruck, die Dokumentation von kriminalisierten Texten und Erklärungen militanter Gruppen wie der Roten Zora, des K.O.M.I.T.E.E.s, der AIZ und anderer Gruppen.

Mit dieser Broschüre soll das Recht auf Erscheinen auch staatlich mißliebiger Publikationen unterstützt werden. Dazu müsse „man kein Freund der in der radikal veröffentlichten Beiträge sein“, heißt es in der Erklärung der etwa 100 HerausgeberInnen der Dokumentation, die gestern auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde.

Darunter befinden sich neben ProfessorInnen der FU Berlin wie Elmar Altvater, Wolf-Dieter Narr und Margit Mayer auch die Redakteure des taz-Berlin-Teils Gerd Nowakowski und Uwe Rada.

Zur Zeit liegt das aktuelle Verfahren gegen vier angebliche Redaktionsmitglieder beim 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Dieser muß über die Zulässigkeit einer Anklage als „kriminelle Vereinigung“ gegen eine Zeitungsredaktion entscheiden. Am 5. März 1997 hatte das Oberlandesgericht Koblenz eine solche Anklage abgelehnt.

„Wenn das Vorgehen der Bundesanwaltschaft (BAW) gegen die radikal letztlich Erfolg hat, ist eine juristische Grenzverlagerung durchgesetzt, die dann auch gegen andere Zeitungen und Medien einsetzbar ist“, stellte Anwalt Christoph Kliesing fest.

Auch der stellvertretende Landesvorsitzende der IG Medien, Andreas Köhn, betonte, daß die staatlichen Ermittlungsbehörden immer mehr die Grenzen ihrer Befugnisse verschieben wollen. Die wiederholten Durchsuchungen in den Redaktionsräumen und Privatwohnungen der verantwortlichen Redakteure von taz,junger Welt, aber auch Focus zeigten dies.

Die Dokumentation ist gegen 6 Mark in Briefmarken beim Anti- Repressions-Büro, Dieffenbachstr. 33 in 10996 Berlin erhältlich. chv