Miethai & Co.
: Balkonsaison

Es droht wieder Streit  ■  Von Dirk Dohr

Die „Balkonsaison“steht vor der Tür, es drohen also wie alljährlich Streitereien zwischen MieterInnen und Vermietern über die Einzelheiten der Balkonbenutzung. Dabei ist zu beachten: Prinzipiell dürfen die MieterInnen über den Balkon frei verfügen, soweit nicht die Rechte der MitmieterInnen oder des Vermieters beeinträchtigt werden. So darf auf dem Balkon z. B. Wäsche getrocknet oder ein Rankengitter aufgestellt werden. Auch gegen's Kaffeetrinken können keine Einwände vorgebracht werden. Bei Partys ist darauf zu achten, daß die MitmieterInnen nicht über das erträgliche Maß hinaus gestört werden.

Ist ein Balkon instandsetzungsbedürftig, muß der Vermieter die notwendigen Reparaturen veranlassen. Er hat z. B. nicht das Recht, den Balkon zu verkleinern, nur um hohe Reparaturkosten zu vermeiden.

Weiterhin haben die MieterInnen das Recht, auf dem Balkon Blumen aufzustellen. Dies gilt auch für die Fensterbretter. Dort dürfen sowohl innen als auch außen Blumenkästen angebracht werden. Bei einer Außenanbringung ist darauf zu achten, daß die Kästen fachgerecht festgemacht werden, damit PassantInnen auf der Straße nicht gefährdet werden. Vorsicht auch beim Gießen! Sollte durch einen herabfallenden Blumenkasten, der nicht ordnungsgemäß angebracht war, ein Passant verletzt werden, kann dies für den Mieter schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben dem Ersatz des Schadens kann gegen ihn sogar ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden.

Vor der Anbringung von Blumenkästen an der Außenwand allerdings sollte der Vermieter befragt werden, da darauf geachtet werden muß, daß die Kästen zum Haus passen.