Bernstein-Zimmerschmuck „ersessen“?

■ Notar: Bild gehört Mandanten / Eichwede für Rückgabe (s.S.5)

Im Streit um das Steinmosaik aus dem legendären „Bernstein-Zimmer“, das am Dienstag bei einem Bremer Notar beschlagnahmt worden ist, müssen jetzt die Gerichte über die Besitzverhältnisse entscheiden. „Mein Mandant hat das Bild 1978 legal geerbt“und damit nach geltendem Recht „ersessen“, sagte gestern Notar Manhard Kaiser gegenüber der taz. Danach gehe ein Objekt, das zehn Jahre einer Person „bei gutem Glauben“gehört habe, in deren Besitz über. Der Notar hat nun Beschwerde gegen die Beschlagnahme eingelegt.

Eine Rechtsauffassung, die dem Osteuropawissenschaftler und Beutekunstexperten Wolfgang Eichwede die Haare lotrecht stehen läßt. „Wenn sich das durchsetzt, dann ist alle Beutekunst auf allen Seiten rechtmäßig ersessen. dann brauchen wir gar nicht mehr weiter verhandeln.“Eichwede ist sich allerdings sicher, daß der Notar Kaiser mit seiner Beschwerde nicht durchkommt. „Ich muß schon all meine Phantasie aufbringen zu glauben, daß sein Mandant all die Jahre im guten Glauben gehandelt hat.“Schließlich habe er bei seinem Verkaufsversuch um den Wert des Bildes gewußt. Zudem sei nach internationalem Recht ganz klar, daß Kunst juristisch nicht so behandelt werden kann „wie eine Tasse von Horten“. Das Bild müsse Russland zurückgegeben werden. J.G.