Nachgefragt
: „Es wird schwieriger“

■ Mutterschutz insgesamt gut organisiert

Gerade zog eine Angestellte vors Arbeitsgericht, weil ihr Chef das Gehalt und seinen Anteil zum Mutterschaftsgeld nicht zahlte (siehe taz 16.5.). Nachdem der Chef jetzt zahlen muß, droht er, keine Frauen mehr einzustellen. Die taz wollte von Brigitte Melinkat, Vertreterin der Landesfrauenbeauftragten, mehr zum Mutterschutz wissen.

taz: Wie berechtigt sind Chef-Beschwerden über hohe Mutterschutz-Kosten?

Brigitte Melinkat: Eine Umfrage ergab, daß die großen Arbeitgeber kaum Probleme damit haben. Für die Kleinen gibt es die Möglichkeit, sich gegen die Kosten zu versichern. Darum ging es auch in der erwähnten Umfrage. Die Versicherung gegen Kosten im Zusammenhang mit Mutterschaft wurde daraufhin nicht ausgedehnt. Darauf legten die Arbeitgeber keinen Wert. Kosten für Mutterschutz tragen die Krankenkassen – und zwar bis zu 25 Mark kalendertäglich. Die Differenz zum Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber.

Das ist anders, wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, d.h. die Frau aufgrund ihrer Schwangerschaft im Betrieb ausfällt. Wie kann es angehen, daß der Arbeitgeber dann voll zahlen muß?

Er hat ja auch die Möglichkeit, diese Frau anders zu beschäftigen. Nur wenn das nicht gelingt, zahlt er. Denn ein Beschäftigungsverbot heißt ja gerade nicht, daß die Frau arbeitsunfähig ist. Es bedeutet vielmehr, daß sie mit den Arbeiten, die ihr Arbeitsplatz vorsieht, nicht beschäftigt werden kann.

Häufig drohen Chefs, keine Frauen mehr einstellen zu wollen. Was ist da dran?

Ich glaube nichts. Der Ar-beitsmarkt ist in typische Frauen- und Männerberufe segmentiert. Wir müssen im Moment allerdings feststellen, daß der Arbeitsmarkt für Arbeitgeber günstig aussieht. Es gibt die Tendenz, Frauen in ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen oder befristet einzustellen. Wo Beschäftigungsfristen ablaufen, nutzt das Kündigungsverbot im Mutterschutz nichts.

Kann man diese Negativ-Tendenz mit Zahlen belegen?

Nein. Wir wissen nicht, was Frauen sich alles gefallen lassen. Frauen erkundigen sich wohl nach ihren Rechten bei uns. Aber selbst wenn wir sie darauf hinweisen, daß sie sich wehren könnten, merken wir, daß viele sich nicht wehren wollen. Sie sehen eben keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für sich. Man muß sagen, daß die Zeiten tatsächlich schwieriger werden.

Sehen Sie eine Alternative zur jetzigen Regelung?

Ich wüßte nicht, wer die Kosten sonst tragen sollte. Eine Steuerfinanzierung beispielsweise würde den Arbeitgeber davon befreien, die Frau woanders im Betrieb zu beschäftigen. Aber ich sehe auch keinen Bedarf für Neuorganisierung. Beitragsfinanzierte Leistungen sind günstig, weil sie, wenn der Staat spart, nicht bei jeder Haushaltskürzung zur Debatte stehen.

Fragen: Eva Rhode