Restzweifel betont

■ Staatsanwalt plädiert auf Freispruch 2. Klasse im Prozeß gegen Safwan Eid

Wie erwartet: Auf Freispruch für den Angeklagten plädierte gestern die Staatsanwaltschaft im Lübecker Brandprozeß gegen Safwan Eid. „Je gewichtiger der Vorwurf ist, desto geringer müssen die Zweifel an der Schuld des Angeklagten sein“, erklärte Staatsanwalt Michael Böckenhauer. Eid könne weder Täterschaft noch Beihilfe an dem Brand in dem Flüchtlingsheim nachgewiesen werden, bei dem am 18. Januar 1996 zehn Menschen starben und 38 verletzt wurden.

Ebenfalls wie erwartet betonte der Staatsanwalt allerdings, daß er weiterhin „ganz erhebliche Verdachtsmomente“gegen Eid sehe. Freizusprechen sei er lediglich, da „trotz der Belastungsmomente letzte Zweifel an einer Beteiligung nicht ausgeschlossen werden konnten“. Böckenhauer ist davon überzeugt, daß das Feuer „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“im ersten Obergeschoß des Wohnheims durch Brandbeschleuniger entfacht wurde. Ein Anschlag von außen, von dem die Verteidigung Eids ausgeht, sei zweifelhaft. Zudem hätten Lücken in der Beweisführung geschlossen werden können, wenn Abhörprotokolle von Gesprächen des Angeklagten in der U-Haft als Beweismittel zugelassen worden wären.

Das Verfahren könne jedoch nur die „strafprozessuale“Wahrheit liefern. Die, so betonte Böckenhauer, müsse nicht mit der endgültigen Wahrheit übereinstimmen. Deshalb plädiere er nicht auf Freispruch aus erwiesener Unschuld, sondern aus Mangel an Beweisen.

Ab Montag plädieren die Nebenklagevertreter. Mit dem Urteil wird noch im Juni gerechnet (siehe auch S. 4). taz