■ Innenminister Kanther will eine Pensionskasse für Beamte
: Gute Idee, schlechte Kontrolle

Beamter würde in diesem Land manch einer gerne sein. Ein sicherer Job, ein vergleichsweise gutes Einkommen und die Aussicht auf eine sichere Rente gehören zu den Vorzügen jenes verfassungsrechtlich privilegierten Standes. Nun geht die Beamtenherrlichkeit allerdings ihrem Ende entgegen. Schon seit längerem wird über den Sinn des Status an sich diskutiert – die Grünen halten ihn höchstens noch für Justiz und Polizei für angebracht. Die Koalition tut sich da schwerer, auch wenn sie jetzt den ersten Schritt in die richtige Richtung getan hat. Nicht Einsicht allerdings, sondern pure Finanznot treibt Innenminister Kanther zu ersten Schritten. Denn die Beamtenversorgung wird zu teuer. So sollen, Kanthers Plan zufolge, nach der Jahrtausendwende Beamte bei der Erhöhung ihrer Besoldungen auf jeweils 0,2 Prozent verzichten. Das klingt moderat, ist für die weitere Gestaltung der Pensionkasse allerdings fast revolutionär. Das eingesparte Geld, nichts anderes als eine Lohneinbuße, wollen Länder und Bund in einem Fonds anlegen. Ab dem Jahre 2016 könnte es zur Auszahlung der Pensionen verwandt werden.

Das Modell ist schlüssig. Warum sollen Beamte nicht an den Rentenlasten mitbeteiligt werden, wo es doch der Rest der Arbeitnehmer ebenfalls tut? Die Einkommenseinbußen für die Betroffenen sind ohnehin marginal und werden anfangs soviel kosten wie zwei Schachteln Zigaretten. Nur: Wer wacht darüber, daß die Mittel auch entsprechend verwendet werden? Angesichts der Gedankenspiele, die in den letzten Wochen die Etatkrise auslöste, sind Zweifel angebracht. Wer schon darüber spekuliert, die Gelder der Pflegeversicherung zum Stopfen von Haushaltslöchern einzusetzen, dem dürfte auch der Griff in die Pensionskasse der Beamten nicht fern liegen.

Der Vorschlag von Unionsinnenpolitikern, ein Beirat solle den Finanzjongleuren auf die Finger schauen, wird da nicht allzuweit führen. Ein derartiges Gremium wird allenfalls mahnen können. Besser wäre es, die Unantastbarkeit der Pensionskasse gleich verfassungsrechtlich festzuschreiben. Dies hatte, allerdings im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenkasse, der Unionspolitiker Andreas Storm vorgeschlagen: Einen Kapitalstock, der die Rentenkasse entlasten sollte, wollte er per Grundgesetzänderung vor Begehrlichkeiten schützen. Storms Idee würde garantieren, daß das angesparte Geld den Beamten im Alter auch wirklich zugute kommt. Vertrauen in ministerielle Zusicherungen oder Beiräte wird da wohl kaum ausreichen. Severin Weiland