Laborhunde bleiben ohne Schutz

Der Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz läßt auch weiterhin Tierversuche für Kosmetika zu. Bündnisgrüne wollen den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen lassen  ■ Von Gudrun Giese

Berlin (taz) – Tiere genießen zwar nach dem Tierschutzgesetz Anspruch auf artgerechte Haltung, in der Praxis aber fallen Hunderttausende Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen oder Käfighühner aus diesen Schutzbestimmungen heraus. Die Bündnisgrünen im Bundestag haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt mit dem Ziel, Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.

Bislang sind vergleichbare Versuche an der nötigen Zweidrittelmehrheit im Bundestag gescheitert. Dieses Mal rechnet sich die agrarpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Ulrike Höfken, bessere Chancen aus. Die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Berlin haben den Tierschutz bereits in ihren Landesverfassungen verankert; weitere Länder wollen sich anschließen.

Die Bundesregierung plant derweil eine Novellierung des Tierschutzgesetzes. Gestern fand dazu eine Anhörung im Bundestag statt. Kern des bereits im vergangenen Oktober vom Kabinett gebilligten Änderungsentwurfes ist es, Schutzbestimmungen für Tiere konkreter und präziser zu fassen. Das meinte zumindest Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert (CDU) bei der Präsentation des Entwurfes. Gleichzeitig wurden aber die Schlupflöcher offenkundig: „Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Tieren bedeutet nicht, daß die Verantwortung gegenüber den Menschen, soweit sie auf Inanspruchnahme von Tieren angewiesen sind, vernachlässigt werden darf.“

Konsequenz: Vor allem Tiere in Versuchslaboren und in der Massenhaltung werden weiterhin nicht vor Quälerei geschützt. Zwar rühmte Borchert im vergangenen Oktober, die Zahl der Versuchstiere zwischen 1991 und 1995 sei von 2,6 auf 1,6 Millionen gesunken. Ausgeblendet blieb aber, daß nach wie vor Tiere für überflüssige Kosmetikversuche geopfert werden.

Eigentlich sollten ab Januar 1998 in der EU keine Tierversuche für Kosmetika mehr zugelassen werden. Doch die EU-Kommission hat das Verbot bis ins nächste Jahrtausend verschoben. Obwohl die Bundesregierung vorgibt, das novellierte Tierschutzgesetz werde hierzulande Tierversuche für Kosmetika ausschließen, gibt es nach Einschätzung von Christiane Cronjaeger vom Bundesverband der Tierversuchsgegner so viele Ausnahmeregelungen, daß auch in Zukunft mit Tierversuchen im gleichen Umfang wie bisher zu rechnen sei. Daher plädiert auch sie für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz. Heute stellen Tierschützer in Brüssel, London und Los Angeles weltweit einheitliche Kriterien für tierversuchsfreie Kosmetik vor.