Es gibt ein Leben nach dem 10. Juli

■ Der Hinrichtungstermin für den Düsseldorfer Rudi Apelt in Arizona wurde vorerst aufgehoben – er sitzt im Todestrakt

Berlin (taz) – Eine „sehr amerikanische Art des Todes“ nennen Bürgerrechtler in den USA die Todesstrafe. Betroffen sind allerdings auch einige Ausländer – darunter fünf Deutsche, die derzeit in US- Todestrakten auf den Ausgang ihres Berufungs- und Revisionsverfahrens warten. Der Hinrichtungstermin für den Düsseldorfer Rudi Apelt am 10.Juli ist vorerst aufgehoben worden. Apelt, der zusammen mit seinem Bruder Michael in Arizona im Todestrakt sitzt, befindet sich auf einer Stufe des Verfahrens, auf der Festlegung und Aufhebung von Exekutionsterminen zur makabren Routine gehören, um den Fall vor die nächste Instanz zu bringen. Die Brüder waren 1990 und 1991 für schuldig befunden worden, Michaels US-amerikanische Ehefrau Cynthia Monkman Apelt ermordet zu haben, um deren Lebensversicherungssumme von 400.000 Dollar zu kassieren.

Nach Angaben des Auswärtigen Amts bemüht sich derzeit das deutsche Generalkonsulat in Los Angeles darum, daß den beiden neue Anwälte bestellt werden. Darüber hinaus habe die deutsche Botschaft in Washington bereits kurz nach Verhängung der Urteile in einem Schreiben an die zuständigen Richter in Arizona die Opposition der Bundesregierung gegen die Todesstrafe dargelegt.

Allerdings verhallen Interventionen ausländischer Regierungen für zum Tode verurteilte Landsleute erfahrungsgemäß ungehört. Das demonstrierte Texas zuletzt im Fall des mexikanischen Staatsbürgers Irineo Tristan Montoya. Der 30jährige war am 18.Juni dieses Jahres trotz massiver Proteste der mexikanischen Regierung exekutiert worden. Nach Darstellung seiner Anwälte hatte Montoya ein auf englisch verfaßtes Mordgeständnis unterschrieben – eine Sprache, die er nie beherrschte. Dem mexikanischen Generalkonsul boten die Behörden an, sich die Hinrichtung seines Landsmannes als „Exekutionszeuge“ anzusehen. Er lehnte ab. Andrea Böhm