Rauschen im Bremer Blätterwald
: Prinz dementiert

■ Rechtsstreit um Werbeformen: Wir haben nicht angefangen, sagt „Prinz“

Das Bremer Stadtmagazin Prinz wehrt sich gegen die Behauptung des Bremer-Geschäftsführers, mit der Einschaltung von Anwälten und Gerichten in den Wettbewerb von Bremer Stadt- und Programmagazinen begonnen zu haben. Dies hatte Bremer-Herausgeber Lothar Bienkowski erklärt (vgl. taz 30.6.).

Ausweislich der umfangreichen Anwaltskorrespondenz war es demnach tatsächlich so, daß der Bremer im Mai 1996 per Anwalt gegen die Werbeprämie des Prinz, Inline-Scater, vorgegangen ist. Wie im Falle des Mix hatte auch damals kein gütliches Telefongespräch zwischen den Wettbewerbern stattgefunden, der Bremer hatte sofort den Anwalt eingeschaltet. Wettbewerbsrechtlich hatte der Bremer Recht: Es ist untersagt, mit einer Prämie zu werben, die wertvoller ist als das Abo.

Der rechtliche Vorgang wiederholte sich Herbst 1996, als Prinz mit einem Handy warb. Erst als Reaktion darauf ließ Prinz seinerseits dem Bremer unlautere Rabatte in der Abo-Werbung untersagen.

Wie Claus Spitzer, Chefredakteur des Prinz, gegenüber der taz erklärte, würde er gern jedem in der Werbung seine Methoden lassen und grundsätzlich auf die Einschaltung unter den lokalen Wettbewerbern von Gerichten verzichten. „Daran verdienen doch nur die Anwälte“, meinte Spitzer. Nicht auf sich sitzen lassen will Prinz aber die Behauptung, er habe mit dem Rechtsstreitigkeiten angefangen. Wie beim Mix sei es auch in seinem Fall der Bremer gewesen: „Bienkowski dreht sich die Geschichte zurecht, wie er sie gern hätte.“ K.W.