Den Rassisten keine Chance

■ GAL stellt Antidiskriminierungsgesetz vor / Quotierung und Rassismus als Straftatbestand auch intern noch umstritten Von Silke Mertins

„Ausländer unerwünscht“ – Vermieter, die schon in ihrer Anzeige nach Hautfarbe und Herkunft selektieren, machen sich bislang nicht strafbar. Das soll nach dem Willen der GAL bald anders werden. Als erste grüne Landesfraktion bundesweit stellte die Hamburger GAL gestern den Entwurf eines Antidiskrimierungsgesetzes vor, um damit RassistInnen juristisch belangen zu können.

Danach soll auf Landesbene ein Förderungsgesetz die Quotierung für Angehörige diskriminierter Minderheiten im öffentlichen Dienst und allen öffentlichen Unternehmen einführen. Gleichzeitig sollen eine „Leitstelle“ und dezentrale Antidiskriminierungsbüros die Maßnahmen institutionell absichern und rassistische Vorfälle dokumentieren. Auf der Bundesebene soll Hamburg Gesetzesinitiativen in den Bundesrat einbringen, die rassistische Diskriminierung unter Strafe stellen, eine Schadensersatzpflicht auf den Weg bringen, die „Beweislastumkehr“ festlegen und Verbandsklagen zulassen.

Der Entwurf arbeitet sich nicht am „staatlichen Rassismus“ ab. Die gesetzliche Ungleichbehandlung von Deutschen und Nichtdeutschen – etwa durch das Ausländergesetz – steht hier nicht zur Disposition, weil der Veränderungsschritt sonst kaum realisierbar wäre. Man wolle allen, außer dem Staat, die Diskriminierung untersagen und ein Unrechtsbewußtsein schaffen. „Dies bedeutet, daß zwar der Staat diskriminieren darf, nicht aber der Diskothekenbesitzer, das Versicherungs- oder das Wohnungsunternehmen“, erklärt Gesetzes-Architekt Dan Leskien.

Nach dem gestrigen Hearing will die GAL den Gesetzesentwurf überarbeiten und im Herbst in die Bürgerschaft einbringen. Damit die Gesetzesinitiative nicht als symbolischer Akt einer Oppositionspartei in den parlamentarischen Schubladen verstaubt, kündigt GALierin Anna Bruns schon mal allen künftigen Koalitions-Anwärtern an: „Ein Antidiskriminierungsgesetz wird zu unseren Essentials gehören.“

Umstritten ist der Entwurf aber auch GAL-intern. GALier Martin Schmidt kritisiert vor allem, daß eine Quotierung dazu zwingen würde, Minderheiten verbindlich zu definieren, also eine Art „Nicht-Arier-Nachweis“ zu erbringen. „Ich kann mir nicht vorstellen, daß das für die betroffene Menschengruppe angenehm wäre“, glaubt Schmidt. „Wir kommen nicht darum herum, diese Gruppen zu definieren“, findet hingegen der Jurist und Vorsitzende der Afrikanischen Vereinigung Benjamin Leunmi.

„Hinter diesem Argument steckt die dumpfe Befürchtung, daß Angehörige von Minderheiten, aus der Quotierung Kapital schlagen könnten“, empört sich Jutta Heppekausen vom internationalen Zentrum „WIR“, das ebenfalls maßgeblich an dem Gesetzesentwurf beteiligt war.

Auch die Strafbarkeit rassistischer Diskriminierung ist noch strittig. „Es geht nicht, daß jeder kleine Ladendiebstahl unter Strafe steht, nicht aber massive Diskriminierung“, so Leskien. Viele an der GAL-Basis berufen sich jedoch auf den linkspolitischen Grundsatz, daß strafrechtliche Verfolgung ab- und nicht auszubauen sei.