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Senat will Volksbegehren ablehnen

■ Geforderter Wohnraum für alle ist „verfassungswidrig“

Am kommenden Dienstag wird der Senat den zweiten Versuch, über ein „Volksbegehren“plebiszitären Einfluß auf die Bremer Landespolitik zu nehmen, als „verfassungswidrig“ablehnen.

„Jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Stadtgemeinde Bremen hat Anspruch auf angemessene Wohnung“. Das sollte Paragraph 1 der Gesetzesinitiative sein. Zwar steht etwa dasselbe in der Landesverfassung (Paragraph 14). Aber das ist nur ganz unverbindlich. Das Gesetz sollte hier strenge Konsequenzen fordern: Zur Verwirklichung des Anspruchs sollte Bremen durch „Beteiligungen an privatrechtlich organisierten Wohnungsbauunternehmen“für eine „sozialverträgliche Miethöhe“(3) sorgen. Konkreter Hintergrund ist der Verkauf des Einflusses auf Bremische und Gewoba.

Doch ein derartiges Gesetz würde eine „Fesselung“der wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten des Senats bedeuten mit erheblichen finanzielle Auswirkungen, findet der Senat: Beim Haushalt dürfe das Volk nicht plebiszitär mitreden. Die Anteile an den Wohnungsbaugesellschaften stellen „den wesentlichen Teil von veräußerbarem Gesellschaftsvermögen dar“, argumentiert der Senat. Der Versuch der Gesetzesinitiative, mittels Volksbegehrens mitzureden, sei verfassungswidrig. K.W.

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