Fehlbelegt

Die Fehlbelegungsabgabe hat für Schleswig-Holsteins Landeskasse im ersten Halbjahr bereits 8,9 Millionen Mark gebracht. Eine Fehlbelegungsabgabe wird erhoben, wenn das Einkommen eines Mieters einer Sozialwohnung 20 Prozent über der Grenze liegt, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Knapp 25.000 Haushalte in Schleswig-Holstein sind davon betroffen.