Triebtäter gesteht alles

■ Angeklagter erstach zwei Prostituierte. Hang, Frauen zu bedrohen

Jedesmal wenn Thorsten Sch. sprechen will, drückt er die Augen zu und senkt den Kopf. Trotzdem bringt er nur ein Stottern heraus. Schon deshalb würde dem unbeholfen wirkenden, sprachbehinderten Mann kaum einer zutrauen, weswegen er seit gestern vor Gericht steht: wegen des brutalen Mords an Prostituierten. Bei der Eröffnung des Schwurgerichtsprozesses gegen den 34jährigen Agrotechniker vor dem Berliner Landgericht geht es um die Tötung von zwei Prostituierten und den versuchten Mord an der Frau eines Kollegen – Taten, die Sch. gesteht.

Die Staatsanwaltschaft legt Thorsten Sch. zur Last, am 25. Juli 1996 auf der Potsdamer Straße eine sechzehnjährige Tschechin durch Messerstiche getötet zu haben, weil sie sich nicht fesseln lassen wollte. Anschließend, so die Anklage, sei er ins brandenburgische Gallun im Spreewald gefahren, um dort der Ehefrau eines Arbeitskollegen aufzulauern. Er drang in den Bungalow ein und fiel über die Frau her, um sie mit vorgehaltenem Messer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Dabei fügte er ihr eine gefährliche Stichverletzung zu. Als die Töchter der Frau hinzukamen, ließ Torsten Sch. von ihr ab und floh.

Bereits am folgenden Tag soll er laut Anklage in Dresden eine weitere Prostituierte in ein Hotel bestellt haben. Als die Frau die vom Angeklagten gewünschten „Fesselspiele“ verweigerte, stach er auch sie nieder. Beim Versuch, sich nach Österreich abzusetzen, war Torsten Sch. dann am 30. Juli vergangenen Jahres an der Grenze gefaßt worden.

Reglos hörte Sch. der Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift zu. Hin und wieder schluckt er trocken. Sch. gestand, daß die „Vorwürfe so leider zutreffen“, als der Vorsitzende fragte, ob er sich zum Tatvorwurf äußern wolle. Sein Anwalt werde eine von ihm verfaßte Erklärung vorlesen, sagte Sch. Die Verbrechen seien die Folgen einer dreizehnjährigen Haftstrafe. Schon seit seiner Jugend habe er den Hang, Frauen zu bedrohen, zu fesseln und zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, räumte er ein. Er übernehme die volle Verantwortung für seine Taten. Thorsten Sch. sagte, daß er krank sei; man habe in der Haft versäumt, ihn zu behandeln.

Zu den Motiven und dem Sexualleben des geschiedenen Vaters von zwei Kindern wird ein Gutachter Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft möchte Torsten Sch. als gefährlichen Hangtäter in der Sicherungsverwahrung untergebracht wissen. Der Prozeß wird am Montag fortgesetzt. Peter Lerch