Freie Fahrt auch bei Ozon

■ Kein Fahrverbot am Wochenende

München (dpa/taz) – In Bayern scheint ein Fahrverbot wegen Ozonalarms an diesem Wochenende abgewendet: Das Umweltministerium prognostizierte gestern abend sinkende Werte. Noch am Morgen hatte es die bundesweit erstmalige Verhängung eines Fahrverbots für wahrscheinlich gehalten. Auch das hätte kaum einen Autofahrer beunruhigen müssen: Für Urlauber gilt ein Fahrverbot nicht. Für Pendler gilt das Fahrverbot nicht. Auch für Autos mit einer orangen Kat-Plakette gilt das Fahrverbot nicht. Und wer eine Schrottmöhre besitzt, kann relativ unproblematisch eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Das bayerische Innenministerium kündigte überdies noch an, daß die Polizei im Falle eines Fahrverbots nur stichprobenweise kontrollieren werde. Bußgeldverfahren würden bei Verstößen nicht eingeleitet werden.

In Nürnberg wurde am Donnerstag erstmals der im deutschen Ozongesetz von 1995 festgelegte Grenzwert von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten. Voraussetzung für ein Fahrverbot ist jedoch, daß bei mindestens drei Meßstationen im Abstand von mehr als 50 und weniger als 250 Kilometer der Grenzwert über eine Stunde lang an einem Tag erreicht wird und am folgenden Tag ähnlich hohe Werte zu erwarten sind. Seit Einführung des neuen Ozongesetzes im Sommer 1995 ist ein solches Ergebnis unwahrscheinlicher als zuvor geworden: Das neue Meßverfahren registriert grundsätzlich um etwa zehn Prozent niedrigere Werte als früher. aje