In Kiel kommt die Wurst weiter auf den Teller

■ Verwaltungsgericht entschied erstmals gegen eine Verpackungssteuer

Berlin (taz) – Zum ersten Mal hat jetzt ein Verwaltungsgericht eine kommunale Verpackungssteuer-Satzung als rechtswidrig beurteilt: Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte sich vor allem an Details der Verpackungssteuer in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel gerieben.

Klägerin war hier – wie auch schon in anderen Kommunen – die Imbißkette McDonald's. Und die wollte in den Genuß einer Steuerermäßigung kommen, die grundsätzlich bei der Kieler Verpackungssteuer auch vorgesehen ist. Allerdings nur für gastronomische Betriebe, die hundertprozentig nachweisen können, wie ihre Serviceverpackungen wiederverwertet werden. McDonald's verwies auf den Anschluß ans Duale System und verwehrte den exakten Verwertungsnachweis von Bechern und Besteck. Das Schleswiger Verwaltungsgericht entschied nun, daß ein hundertprozentiger Nachweis Unmögliches verlange und somit die Ermäßigungsklausel in der Kieler Satzung praktisch leerlaufe.

In der Stadtverwaltung Kiel sieht man jedoch keinen Grund, die Ausgestaltung der Verpackungssteuer zu ändern. „Wir blicken der Entscheidung der nächsten Instanz gelassen entgegen“, sagt Arne Gloy, Sprecher der Stadtverwaltung. Das Oberverwaltungsgericht hatte bereits früher in einer Eilentscheidung die Position der Stadt gestützt.

In Kiel gilt die Verpackungssteuer seit dem 1. April 1995. Im vergangenen Jahr brachte sie rund 700.000 Mark in die Kasse des Kämmerers, dieses Jahr sind etwa 650.000 Mark veranschlagt. Die Verringerung des Aufkommens ist dabei durchaus gewollt. „Wir wollen nicht primär mehr Einnahmen für die Stadt, sondern weniger Einwegverpackungen in der Gastronomie“, so Arne Gloy. gg