Rot-Grün gegen Haas

■ Hessen will seine Angestellte Monika Haas loswerden, die 1977 die Entführung der "Landshut" unterstützt haben soll

Berlin (taz) – Sozialhilfebeziehern, die eine zumutbare Arbeit ablehnen, soll die Stütze gestrichen werden. Die Forderung hat Monika Haas gerade noch gefehlt. Die Frau, die sich seit eineinhalb Jahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt wegen ihrer angeblichen Beteiligung an der Entführung der „Landshut“-Maschine im Oktober 1977 verantworten muß, erhält Sozialhilfe. Eigentlich hat sie auch einen Arbeitsplatz und würde ihn gern wieder einnehmen.

Doch das verhindern seit dem 20. März, als Haas aus fast zweieinhalbjähriger Untersuchungshaft entlassen wurde, die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt und deren oberste Dienstherrin, die hessische Wissenschaftsministerin Christine Hohmann-Dennhardt (SPD). Damals bot Haas dem Uni-Klinikum ihre Arbeitskraft an. Doch die war nicht erwünscht. Denn seit die frühere Linksradikale als Terroristenhelferin unter Anklage steht, fürchten die Oberärzte das Infektionsrisiko. Der Rechtsstreit schwelt seit Jahren. Als sich Haas und das Wissenschaftsministerium Ende Juli vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht auf einen Vergleich einigten, schienen die Zeichen auf Entspannung zu stehen. Danach hätte die in Ungnade gefallene Frauenbeauftragte dieses Amt zum 1. September niedergelegt. Im Gegenzug wollte sie das Land anderweitig im Bereich des Universitätsklinikums beschäftigen. Doch es kam anders. Unmittelbar vor Ablauf der Widerrufsfrist am heutigen Donnerstag erklärte das Ministerium, daß es den Vergleich nun doch nicht akzeptieren könne. Der Grund: Frau Hohmann-Dennhardts Juristen fürchten, der Kompromiß könnte sich als Weiterbeschäftigungsgarantie für Monika Haas, auch für die Zeit nach Abschluß des „Landshut“- Prozesses, entpuppen. Dieses „Hintertürchen“, sagt Ministeriumssprecher Rudolf Kächler, müsse verschlossen werden. Nun bietet das Land an, die Geschaßte bis zur endgültigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in der Aus- und Fortbildung zu beschäftigen. Die ist bereits terminiert: auf den 30. Oktober. Eine „Arbeitsplatzgarantie“ – für zwei Monate. Damit ist der frühere Vergleich hinfällig: Offiziell und vorerst bleibt Haas Frauenbeauftragte, selbst wenn sie den Interimsjob in der Fortbildung antritt.

Begonnen hatte der Streit im Juli 1995, als das Uni-Klinikum Haas fristlos kündigte. Die Gefeuerte, die damals in U-Haft saß, bemühte das Arbeitsgericht Frankfurt und bekam in erster Instanz recht. Die Kündigung stütze sich in keiner Weise auf Tatsachen, die irgend etwas mit Haas' Tätigkeit im Landesdienst zu tun hätten, argumentierte die Kammer. Die strafrechtlich relevanten Vorwürfe bezögen sich zudem auf Vorgänge aus dem Jahr 1977, erst zwölf Jahre später hatte Haas eine Stelle im Uni-Klinikum angetreten. Auch für sie habe bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung zu gelten. Die Wissenschaftsministerin zeigte sich ungerührt. Sie legte Berufung ein. Die Hoffnung, zwischenzeitlich werde das OLG ein Urteil gegen Haas fällen, das eine Entlassung erleichtern würde, erfüllte sich nicht. Mit dem Widerruf des Vergleichs wird nun implizit das alte Ziel bekräftigt: Entlassung, sobald es die Gerichte erlauben. Gerd Rosenkranz