ABM-Kürzung droht

■ Bonn plant Reduzierung bei Arbeitsförderung. 70 Millionen weniger

Berlin (taz) – Weil die Bundesanstalt für Arbeit (BA) mehr Arbeitslose als erwartet finanziell versorgen muß, soll sie weniger Geld für Weiterbildung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgeben dürfen. Auch bei der beruflichen Wiedereingliederung von Behinderten soll gekürzt werden. So die neuesten Pläne der Bundesregierung, die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gestern verbreitete.

Konkret geht es um 70 Millionen Mark, die eingespart werden sollen. „Erstmals greift die Bundesregierung in den genehmigten Haushalt der BA ein“, beklagt Wilhelm Adamy, der für den DGB im Vorstand der BA sitzt. In den vergangenen Monaten seien mehr Menschen arbeitslos geworden, als die Bundesregierung in ihrer Planung angenommen habe. Da sie einen verbrieften Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, habe das Arbeitsministerium diese überplanmäßigen Ausgaben nur mit der Auflage genehmigt, an anderen Stellen 70 Millionen Mark einzusparen. Möglichkeiten hierfür sieht Bonn im Bereich der Verwaltung, bei der Arbeitsförderung und der beruflichen Weiterbildung. Auch die Mehrausgaben für die berufliche Wiedereingliederung von Behinderten will der Bund nur genehmigen, wenn die BA bei den arbeitsmarktpolitischen Ermessungsleistungen einspare, so der DGB.

Wilhelm Adamy befürchtet, daß die geforderten Kürzungen im vierten Quartal erbracht werden müssen. Für diesen Zeitraum sind im Haushalt 774 Millionen Mark für berufliche Weiterbildung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vorgesehen. Der DGB schätzt, daß die Ausgaben pauschal um zehn Prozent gekürzt werden sollen.

Ursula Engelen-Kefer, die stellvertretende DGB-Vorsitzende, warf der Regierung vor, die Arbeitsmarktentwicklung zu Beginn des Haushaltsjahres geschönt zu haben. Nun versuche sich der Bund mit „unseriösen finanziellen Tricks“ aus der Defizithaftung für die Arbeitsämter zu stehlen. roga