Borttscheller will sehen und lauschen

■ Datenschützer kritisiert Lauschangriff, Senator möchte mehr

Der Bremer Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Walz hat am Wochenende die Einigung der Bonner Parteien zum Großen Lauschangriff heftig kritisiert. Die Belastungsgrenze des Grundgesetzes sei bei der geplanten Einführung des Abhörens in Wohnungen überschritten, sagte Walz. Betroffen von Wanzen seien keineswegs nur überführte Straftäter, wie der Begriff „Gangsterwohnungen“suggeriere, kritisierte der Datenschützer. Viele Unbeteiligte und Unbescholtene würden belauscht, damit sei eine Tabugrenze für staatliche Grundrechtseingriffe überschritten. Seit 1992 seien zahlreiche neue Fahndungsmethoden gesetzlich ermöglicht worden, sagte Walz weiter. Dazu gehören die Rasterfahndung, die beobachtende Fahndung und das Aufzeichnen von Auslandsgesprächen. Bis heute gebe es keine solide Evaluation von Umfang und Qualität der dadurch erzielten Ermittlungserfolge.

Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) geht dagegen der Kompromiß zwischen Koalition und SPD in Bonn nicht weit genug. Der Senator bedauerte, daß die Video-Überwachung nicht vorgesehen sei. Dennoch sei der Kompromiß ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die AfB forderte, Bremen müsse im Bundesrat für die Gesetzesänderung stimmen. jof