Ab in den Heimatknast

■ Niedersachsen will verurteilte Ausländer noch schneller abschieben

Hannover (taz) – Verurteilte Straftäter ohne deutschen Paß will die niedersächsische Justizministerin Heidi Alm-Merk künftig vermehrt in Gefängnisse ihrer Herkunftsländer abschieben.

Einfacher werden soll die Vollstreckung bundesdeutscher Strafen in den Herkunftsländern der Verurteilten durch eine Änderung des „Überstellungsübereinkommens“ des Europarates, die nach Angaben der SPD-Politikerin noch in diesem Monat eingeleitet wird. Bisher können in der Bundesrepublik verurteilte Straftäter ohne deutschen Paß nicht gegen ihren Willen zur Strafvollstreckung in Gefängnisse ihrer Heimatländer verfrachtet werden. Das geltende Übereinkommen des Europarates macht eine Strafverbüßung im Heimatland von der Zustimmung des Verurteilten abhängig.

Auf eine Änderung dieses Übereinkommens hatte Niedersachsen bereits im vergangenen Jahr gedrängt und auch einen entsprechenden Beschluß der Justizministerkonferenz der Länder initiiert. Nach Angaben von Alm- Merk hat zumindest der Strafrechtslenkungsausschuß des Europarates inzwischen eine Änderung des Überstellungsübereinkommens gebilligt, nach der eine Abschiebung zur Strafverbüßung im Herkunftsland auch gegen den Willen des Verurteilten nun möglich werden soll.

Noch in diesem Monat erwarte man auch die Zustimmung des Ministerkomitees des Europarates zu dieser Änderung, sagte gestern eine Sprecherin des Justizministeriums in Hannover. Allerdings müsse das geänderte Überstellungsübereinkommen anschließend noch von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten des Europarates ratifiziert werden. Die Bundesregierung solle außerdem Druck auf die in Betracht kommenden Herkunftsländer ausüben, falls diese sich weigerten, bei der Strafvollstreckung mitzuwirken. Im Heimatland dürfe eine Entlassung aus dem Strafvollzug erst nach Verbüßung eines angemessenen Teils der Strafe erfolgen. Jürgen Voges