Kanther

Innenminister Manfred Kanther ist gleichfalls besorgt. Ausländer könnten das Studium als Vorwand benutzen, um in die Bundesrepublik einzureisen, befürchtet er. In einem Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz werden daher Hürden für Einreise und Aufenthalt aufgebaut:

– Einreise und Aufenthalt sind von einer Bankbürgschaft über Mittel für den Lebensunterhalt abhängig.

– Zweck des Aufenthaltes ist ein bestimmter Studiengang; ein Studienfachwechsel ist folglich „nur in begründeten Ausnahmefällen“ möglich.

– Die Regelstudienzeit darf nicht überschritten werden.

– Zu Aufbaustudiengängen dürfen sich Ausländer aus Entwicklungsländern nicht einschreiben – angeblich sind sie nicht nötig.

– Eine Erwerbstätigkeit ist ausgeschlossen. Ferienjobs sind erlaubt. cif