Lokalkoloratur

Das ist Kirsten Brzeski. Gestern kannte sie niemand, heute ist die Einzelkandidatin für die Bürgerschaft schon im Fernsehen. Und im Radio. Zwei ihrer Werbespots sendet der Norddeutsche Rundfunk, bevor Brzeski sich am Sonntag zur Wahl stellt. So hat es das Bundesverfassungsgericht gestern vorgeschlagen. Ursprünglich hatte der NDR Kirsten Brzeski Sendezeit verweigert, weil laut Rundfunkstaatsvertrag nur „Parteien und Vereinigungen“ihre Werbung öffentlich-rechtlich senden dürfen ( taz berichtete gestern). Brzeski – Hausfrau, Lehrerin und empört – beschwerte sich daraufhin bei den Verfassungsrichtern. Gleiches Recht für alle haben die mit ihrem Vorschlag zwar nicht geschaffen. Aber halbes Recht für Kirsten Brzeski. Ihr hätten gesetzlich vier Werbesendungen zugestanden. Innerhalb von nur zwei Tagen vor der Wahl wäre das aber Bevorzugung gewesen, fanden die RichterInnen. Und am Ende hätte jeder in Hamburg Kirsten Brzeski gekannt und gewählt. juw