Die Vorentscheidung fiel in Bonn

Wenn es um Drogen geht, ist die Linie der Bundesregierung klar: „Keine Experimente“ lautet das Bonner Credo. Anfang September hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum zweiten Mal den Modellversuch „Cannabis in Apotheken“ abgelehnt. Die ängstliche Haltung des Instituts wundert nicht, untersteht es doch dem Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU).

Das BfArM argumentierte, der geplante Verkauf geringer Mengen Hasch und Marihuana in einigen Apotheken Schleswig-Holsteins komme einer „partiellen Freigabe von Cannabis“ gleich und verstoße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Sozialministerin Schleswig-Holsteins, Heide Moser (SPD), hält die Zurückweisung des Widerspruchs dagegen für „rechtsfehlerhaft“ und „genauso lapidar wie die ursprüngliche Ablehnung“ im Mai. Mehr noch: Die Ablehnung sei „der Bonner Vorentscheidung angepaßt“ gewesen, so Moser. Ein offenes, sachliches Gespräch mit dem Gesundheitsminister sei nicht möglich, sagte Moser gegenüber der taz (vom 5.9.).

„Da wird politisch geholzt, Argumente spielen keine Rolle.“ Weil die Frage juristisch nicht zu lösen ist, will Moser im Bundesrat eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung sammeln. „Dabei muß klar werden, daß es um ein eng begrenztes wissenschaftliches Projekt und nicht um die totale Freigabe geht.“

Zur Erinnerung: Der Kieler Vorstoß war keinesfalls der Alleingang eines einzelnen Bundeslandes. Denn Schleswig-Holstein hatte den Modellversuch auf Weisung (!) der Gesundheitsministerkonferenz der Länder im Februar beantragt, um die Märkte für weiche Drogen von den harten Drogen zu trennen. ole