"Pflicht zur Überprüfung"

■ Interview mit der nordrhein-westfälischen Umweltministerin Bärbel Höhn zu den Konsequenzen aus der neuen Garzweiler-Studie des Wuppertaler Klimainstituts

taz: Frau Höhn, Ihr Ministerium mißt den energiepolitischen Einwänden des Wuppertaler Klimainstituts gegen den geplanten Braunkohletagebau Garzweiler II große Bedeutung zu. SPD-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement spricht von einem „Pamphlet“, das „keine Bedeutung“ für das Genehmigungsverfahren habe. Sprechen Sie beide unterschiedliche Sprachen?

Bärbel Höhn: Das sehe ich momentan noch nicht. Ich bin als Landesplanungsministerin zuständig für die Überprüfung der Grundannahmen, die sowohl in der Landesgesetzgebung als auch im Braunkohleplan bezüglich des Garzweiler-II-Projekts enthalten sind. Wenn es eine solche Studie gibt, ist es meine Pflicht zu untersuchen, ob die Ergebnisse der Studie Anlaß geben, jetzt auch die Grundannahmen noch einmal zu überprüfen. Das ist ein ganz normaler Prozeß, in dessen Verlauf ich auch den Kollegen Clement um eine Bewertung bitten werde.

Auch die Gewerkschaft IGBE wirft den Wuppertaler Forschern vor, „nicht einmal die einfachsten Grundsätze seriöser wissenschaftlicher Arbeit erfüllt“ zu haben.

Die Arbeiten, die ich bisher vom Wuppertaler Institut kenne, sind sehr fundiert. Da macht die jüngste Arbeit zu Garzweiler II keine Ausnahme. Das Institut genießt über Deutschland hinaus einen exzellenten Ruf.

SPD-Fraktionschef Klaus Matthiesen hat gesagt, das jetzt anstehende Verfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans für Garzweiler II habe nichts mit Energiebedarfsprognosen zu tun.

So kann man das nicht stehenlassen. Nach dem Braunkohleplan darf Garzweiler II nur dann aufgeschlossen werden, wenn neben der ökologischen und sozialen Verträglichkeit auch eine energiepolitische Erfordernis nachgewiesen ist. Nur wenn der künftige Energieverbrauch den Aufschluß zwingend erfordert, sind die schwerwiegenden ökologischen und sozialen Eingriffe zulässig. Deshalb ist die energiepolitische Erfordernis die Basis für die Genehmigung. Wenn sich hier eine wesentliche Änderung andeutet, muß eine Überprüfung erfolgen. Die Frage ist, ob der Zeitpunkt durch die neue Datenlage gekommen ist. Indirekt hat dieser Überprüfungsprozeß auch etwas mit der Zulassung des Rahmenbetriebsplans zu tun.

Wäre eine Genehmigung des Plans denkbar, ohne eine Klärung der Energiebedarfsprognosen?

Der frühere SPD-Planungsminister Christoph Zöpel hat dargelegt, daß er eine Überprüfung der Grundannahmen vor Genehmigung des Rahmenbetriebsplans für richtig hält. Das macht auch meiner Überzeugung nach Sinn. Interview: Walter Jakobs