Lehrer sollen vorarbeiten dürfen

■ Niedersachsen will „Pflichtarbeitszeitkonten“einführen / Mehr Stunden in den nächsten Jahren werden bis zum Jahre 2013 ausgeglichen

Hannover. Die Lehrer in Niedersachsen sollen von August 1998 an bis zu zwei Wochenstunden mehr Unterricht erteilen müssen, die Mehrarbeit aber gutgeschrieben und später ausgeglichen bekommen. Eine Vereinbarung über solche Pflichtarbeitszeitkonten strebt die SPD-Landesregierung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung mit dem Deutschen Beamtenbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund an. Kultusminister Rolf Wernstedt sprach von einem „fairen Angebot“. Das Programm soll bis zum Jahr 2013 laufen und zusätzlichen Unterricht im Umfang von etwa 2.000 Lehrerstellen erbringen.

Selbst wenn in den kommenden Jahren alle frei werdenden Lehrerstellen wiederbesetzt würden, müßten wegen der steigenden Schülerzahlen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, erläuterte Wernstedt. Das jetzt vorgelegte Modell sei der Versuch, das Problem „flexibel und intelligent“zu lösen. Niemand in Deutschland habe bislang ein so weitreichendes Konzept gewagt. Betroffen seien rund 50.000 der insgesamt 74.000 Lehrkräfte in Niedersachsen. Wernstedt zeigte sich „relativ optimistisch“, daß hierüber eine Einigung mit den Gewerkschaften zustande kommen wird.

Nach seinen Angaben soll vom Schuljahr 1998/99 an für alle Lehrkräfte bis zum 50. Lebensjahr ein Pflichtarbeitszeitkonto eingerichtet werden. Je nach Schulform sollen sie mindestens eine und höchstens zwei Wochenstunden mehr Unterricht erteilen. Die „Ansparphase“dauere maximal zehn Schuljahre. Anschließend soll den Lehrkräften die angesparte Arbeitszeit von bis zu 800 Schulstunden durch Kürzung der Unterrichtsverpflichtung ausgeglichen werden. Der Anfangszeitpunkt und die Gesamtdauer des Ausgleichs werde jeder Lehrkraft individuell zugesichert.

Der Minister versicherte, während der Laufzeit dieser Regelung werde es eine Herauf- oder Herabsetzung der Regelstundenzeiten nur bei einer entsprechenden generellen Änderung der Arbeitszeiten für Beamte geben. Auch die Ermäßigungen bei der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrkräfte blieben erhalten. Neben der Pflichtregelung sollen die Lehrkräfte auch die Möglichkeit erhalten, freiwillig bis zu drei Wochenstunden zusätzlich Unterricht zu erteilen. Diese freiwilligen Arbeitszeitkonten könnten später auch im Block ausgeglichen werden, beispielsweise um früher in Pension zu gehen.

dpa