Geschlecht soll egal sein

■ Anwalt am Europäischen Gerichtshof stärkt Rechte von Schwulen und Lesben

Freiburg (taz) – Ein/e ArbeitnehmerIn darf nicht deshalb diskriminiert werden, weil sie in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt. Dies empfahl gestern der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Michael Elmer, in einem Rechtsstreit um verbilligte Eisenbahnfahrkarten.

Ausgelöst hatte den Rechtsstreit die Britin Lisa Jacqueline Grant. Sie beantragte bei ihrem Arbeitgeber, einer Eisenbahngesellschaft in Southampton, verbilligte Zugfahrkarten für ihre Lebensgefährtin. Die South-West Trains verweigerte dies jedoch unter Hinweis auf den Arbeitsvertrag. Dort wurde die Vergünstigung nur dem Ehepartner oder einem Lebenspartner „des anderen Geschlechts“ eingeräumt. Eine Geschlechtsdiskriminierung konnten die Eisenbahner nicht erkennen, schließlich würden männliche und weibliche Homosexuelle gleich diskriminiert. Lisa Grant wollte das nicht akzeptieren und verwies auf den vorherigen (männlichen) Stelleninhaber, der verbilligte Fahrkarten erhielt, obwohl auch er in einer nichtehelichen Beziehung mit einer Frau zusammenlebte. Grants Schlußfolgerung: „Nur weil ich eine Frau bin, wird hier eine Vergünstigung verweigert.“

Dem folgte der dänischen Generalanwalt, dessen Plädoyer das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet. Auch er sah in diesem Fall eine „geschlechtsbezogene“ Diskriminierung. Um die sexuelle Orientierung sei es nach dem Wortlaut des Arbeitsvertrags nicht gegangen.

Folgt ihm der Gerichtshof, wäre allerdings nur die Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Lebensgemeinschaften unzulässig – Ehepartner dürften dann auch weiter bevorzugt werden. Christian Rath