Freispruch für Hitlergruß

■ In Polen gezeigte Nazisymbole sind legal

Berlin (taz) – Das Amtsgericht Tiergarten hat am Mittwoch zwei Berliner Hooligans vom Vorwurf des „Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole“ freigesprochen, obwohl beide erwiesenermaßen den Hitlergruß bei einem deutsch-polnischen Länderspiel im September 1996 gezeigt haben.

Der Hitlergruß ist nach Paragraph 86a Strafgesetzbuch verboten, dieser gilt jedoch ausschließlich für Taten, die im Inland begangen werden. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden erhoben. Das Länderspiel war im deutschen Fernsehen übertragen worden. Etwa 500 Hooligans waren zum Teil mit Hitlergruß und einem Transparent mit „Schindlerjuden wir grüßen Euch“ über deutsche Bildschirme geflimmert. Die beiden wurden auf den Fernsehbildern identifiziert. „Die Hooligans wußten doch, daß die Bilder in jeder deutschen Stube ankommen“, hatte der Sprecher der Staatsanwaltschaft die Anklage begründet, „wir sind deshalb der Meinung, daß die Straftat im Inland begangen wurde, wenn auch nicht körperlich.“

Staatsanwalt Sohnrey hatte im Prozeß mit dem Erfolg der Tat argumentiert, der sei in der Bundesrepublik erzielt worden. Der Vorsitzende Richter Nanzka konnte sich dieser Auffassung nicht anschließen. Der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Till Müller-Heidelberg, hatte das Verfahren „schlicht rechtswidrig“ genannt, und Juraprofessor Uwe Wesel hatte darauf hingewiesen, daß mit dem Verfahren der eherne juristische Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ verletzt würde. Die beiden Hooligans – einer wurde von Wolfgang Narath, dem Exchef der rechtsextremistischen Wiking- Jugend, verteidigt – sind noch nicht endgültig freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gestern Revision eingelegt. Barbara Junge