Sieg dank der DDR

■ Gericht erkennt jüdische Gemeinde Adass Jisroel als Körperschaft an

Berlin (taz) – Die jüdische Gemeinde Adass Jisroel ist und war immer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Trotz einer über 40jährigen Untätigkeit ist die Synagogengemeinde „im Rechtssinne nicht untergegangen“, urteilten die Richter. Damit wiesen sie die Auffassung des Berliner Senats zurück, der in der Gemeinde eine Neugründung sieht. Ihren Sieg verdankt die kleine Gemeinschaft der letzten DDR-Regierung. Die hatte im Dezember 1989 zum 50jährigen Jahrestag der Auflösung die Gemeinde wieder in ihre alten Rechte eingesetzt. „Dieser Verwaltungsakt der DDR hat mit deren Untergang am 3. Oktober 1990 nicht seine Wirksamkeit verloren, sondern gilt laut Einigungsvertrag“, hieß es. Adass Jisroel war 1885 als Körperschaft anerkannt worden. In der Nazizeit wurden die meisten der etwa 10.000 Mitglieder ermordet. Da bis in die achtziger Jahre kein Gemeindeleben stattfand, wollte das Land Berlin der Gemeinde nur den Status einer neugegründeten Körperschaft zuerkennen. Die Anerkennung der Gemeinde war auch in der jüdischen Szene in Berlin heiß umstritten. Bernhard Pötter