Kröning: Ja zum Lauschangriff

■ SPD-Bezirksvorsitzender dagegen / Kontroverse in der SPD

Zu der in der SPD geführten Debatte um den großen Lauschangriff und die Frage, ob Bremen im Bundesrat der Grundgesetzänderung zu der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit verhelfen soll (vgl. taz 11. und 18.10.), haben sich Ende der vergangenen Woche auch der Bundestagsabgeordnete Volker Kröning und der SPD-Stadtbezirksvorsitzende Wolfgang Grotheer zu Wort gemeldet.

Kröning, der in Bonn für den großen Lauschangriff gestimmt hat, formuliert, das Thema organisierte Kriminalität „erlaubt nicht, daß sich Bremen im Bundesrat in eine Enthaltung flüchtet“. Auch der Bremer SPD-Fraktionsvorsitzende hatte die grundsätzlich ablehnende Position des Bürgermeisters Scherf kritisiert. Kröning fordert Scherf auf, „Verbesserungsvorschläge“zu machen und verweist auf eine Anhörung des Rechtsausschusses in Bonn Ende November.

Der Bremer SPD-Stadtbezirksvorsitzende Grotheer, von Beruf Richter, spricht dem Bürgermeister dagegen ausdrücklich seinen „Respekt“aus, „denn Henning Scherf weiß natürlich, daß er dafür von der Bremer CDU gescholten wird“. Hier sind bestimmte SPD-Genossen offenbar mit gemeint. Grotheer findet den bisher vorliegenden Gesetzentwurf „so unzureichend, daß die Bremer SPD ihn ablehnen sollte“. Im einzelnen kritisiert Grotheer, daß nicht nur „Gangsterwohnungen“abgehört werden dürfen, sondern „alle möglichen Wohnungen“, in denen der Beschuldigte sich aufhalten könnte - unverdächtige Bürger liefen Gefahr, auch abgehört zu werden.

Zweitens könne nach dem Gesetzentwurf der Verfassungsschutz auch ohne Richterbeschluß Wohnungen abhören, beim Einsatz verdeckte Ermittler könne die Polizei das sogar entscheiden.

Drittens verweist auch Grotheer darauf, daß das Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten, Priestern und Journalisten durch das Gesetzeswerk ausgehebelt würde. Zukünftig könnten Zeitungsredaktionen sogar zum Zwecke des „Verfassungsschutzes“abgehört werden. All das ist laut Grotheer für einen Sozialdemokraten nicht akzeptabel. K.W.