Flughafenbrand durch Schlamperei verursacht?

■ Im Prozeß zum Feuer auf dem Düsseldorfer Flughafen klagt Assekuranz gegen Baufirmen

Düsseldorf (AP) – Eineinhalb Jahre nach dem Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen begann gestern die erste Zivilgerichtsverhandlung zu diesem Unglück. Am 11. April vergangenen Jahres waren bei dem Großfeuer 17 Menschen ums Leben gekommen.

Das Landgericht Düsseldorf beschäftigt sich allerdings nicht mit den unmittelbaren Ansprüchen der Opfer oder ihrer Angehörigen, sondern mit den Klagen von vier Versicherungsunternehmen gegen die Flughafengesellschaft und ein Bauunternehmen. Dabei geht es um die Rückerstattung von rund 25 Millionen Mark Schadensersatzleistungen, die die Gesellschaften gezahlt haben.

Kläger sind Securitas, Deutscher Lloyd, Iduna und Nürnberger Versicherung. Ihre Vertreter warfen den Beklagten zu Beginn des Verfahrens vor, Unfallverhütungsvorschriften mißachtet zu haben. Außerdem sei schon beim Bau des Flughafens fahrlässig mit Brandschutzbestimmungen umgegangen worden.

Fahrlässigkeit warfen die Kläger auch dem bauausführenden Unternehmen vor, das am Tag der Brandkatastrophe leicht entflammbares Dämmaterial eingebaut hätte, obwohl schwer entflammbares vorgeschrieben gewesen sei. So hätte sich das durch Schweißarbeiten entstandene Feuer schnell ausbreiten können. Außerdem hätten das Bauunternehmen und die an den Schweißarbeiten beteiligten Handwerker keine Brandwachen aufgestellt und die Arbeiten nicht angemeldet.

Die Anwälte der Baufirma wiesen die Vorwürfe gestern zurück. Keineswegs sei klar erwiesen, daß die Schweißarbeiten Brandursache gewesen seien. Sie fordern neue Gutachten, die klären sollen, ob möglicherweise ein Kabelbrand oder eine überhitzte technische Leitung Auslöser des Feuers war. Die Anwälte der betroffenen Handwerker schlossen sich der Forderung an. Sie warfen der Flughafengesellschaft vor, „aus Kostengründen“ gegen die Brandschutzbestimmungen und die Bauvorschriften verstoßen zu haben.

Ein Gutachten, dessen Inhalt der Vorsitzende Richter vortrug, belegte allerdings, daß sich das Feuer nur deshalb so schnell ausbreiten konnte, weil beim Bau leicht brennbares Dämmaterial verwendet worden war. Hätte man das vorgeschriebene schwerentflammbare Material eingesetzt, wäre der Brand lokal begrenzt geblieben, urteilten die Sachverständigen. Dann hätte es auch keine so starke Rauchentwicklung und keine Todesopfer gegeben, zitierte der Richter aus dem Gutachten.

Eine Entscheidung in dem Gerichtsverfahren soll am 16. Dezember fallen.