Schneider gibt Rechnungsfälschung zu

Zögernd ringt sich der einstige Frankfurter Baulöwe im Millionen-Betrugsverfahren ein Teilgeständnis ab. Vorsitzender Richter mahnt Jürgen Schneider, auch Schuld beim Kreditbetrug in Leipzig einzugestehen  ■ Aus Frankfurt Heide Platen

Das vollmundig angekündigte „Auspacken“ des Jürgen Schneider ließ sich gestern vor dem Frankfurter Landgericht zunächst als ein zögerliches Nesteln an. Der des Kreditbetruges und der Urkundenfälschung angeklagte ehemalige Baulöwe solle sich nun, so der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke ungeduldig, nach über drei Monaten Verhandlungsdauer, „einen Ruck geben“, auch wenn es schwerfalle.

Das Gericht hatte zuvor mit der Beweisaufnahme zu Schneiders Millionenprojekten in der Leipziger Innenstadt begonnen. Dabei wurde die nicht unberechtigte Befürchtung laut, daß Schneider wiederum seinen Schuldanteil herunterspielen und die Schuld Bankern zuschieben werde. Die müßten dann wiederum, wie schon bei der Frankfurter Zeil-Galerie, allesamt in den Zeugenstand geladen werden. Gehrke wies darauf hin, daß es Schneider gar nichts nützen werde, wenn er die Banker immer wieder eines heimlichen Einverständnisses bezichtige und so zu Komplizen mache. Er fragte, ob deren Gutgläubigkeit nicht auch am Auftreten und der damaligen Reputation Schneiders gelegen haben könne: „Sie galten doch als äußerst seriös, sehr zuverlässig, jemand, der in einem Schloß wohnt und sich auch noch die Zeit nimmt, das gewünschte Geschäft persönlich zu erläutern.“

Schneider hatte zuvor schon eingestanden, daß er seinem dortigen Kreditgeber, der Deutschen Bau- und Bodenbank, eine gefälschte Rechnung über einen Teilbetrag von 29 Millionen Mark für den Kauf des Areals des Zentralmessepalastes vorgelegt hatte, um die Kreditsumme für die „sehr günstig“ erstandene Immobilie in die Höhe zu treiben. Nach mehrfacher Ermahnung und einer Bedenkpause räumte er ein, daß deren Direktor das möglicherweise nicht bemerkt habe, im Sinne der Anklage betrogen worden sei.

Schneider wählte allerdings für dieses Eingeständnis wieder eine abwiegelnde Formulierung. Er sei sich „nicht sicher, ob er es nicht doch gemerkt habe“. Zwar habe er dem Banker die Rechnung „nicht erläutert“ und ihm auch nicht gesagt, „daß das Geld nicht gezahlt worden ist“, aber der sei schließlich „ein Profi“ gewesen, der sich zumindest gewundert haben müßte, daß Schneider den Betrag auch noch auf sein Königsteiner Privatkonto überwiesen haben wollte. Gehrke: „Sie haben nicht gedacht, daß Banker so dumm sein könnten?“ Schneider: „Zumindest damals nicht.“

Die fiktive Rechnung der Firma European Pacific sei, so Schneider, auf seine ausdrückliche Anweisung hin ausgestellt worden. Dafür übernehme er die Verantwortung. Die Unterschrift darunter habe aber nicht er selbst gefälscht. Wer es gewesen sei, das wolle er nicht sagen. Daß er auch in Leipzig, wie seinerzeit in Frankfurt, die Fläche der Gebäude um ein Drittel auf über 12.000 Quadratmeter vergrößert habe, bestritt Schneider. Die Staatsanwaltschaft habe „alles, was unter der Erde ist“, zwei Unter- und ein Tiefgeschoß nicht mitgezählt. Er habe nur die künftigen Baumaßnahmen und damit die zu erwartenden Mieten, „maximal prognostiziert“, ohne Garantie dafür, „ob das auch glücklich so eintrifft“. Der Bau- und Bodenbank habe es in der damaligen „Goldgräberstimmung“ jedenfalls gar nicht schnell genug gehen können, ihm den Kredit zu bewilligen.