Rechtschreibreform: Hamburg gibt Hannover kontra

■ Nachdem Niedersachsen die neuen Schreibregeln auf Eis legt, entscheidet das 18. Urteil dafür

Hamburg/ Bonn/ Saarbrücken (AP/AFP/dpa) – Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gestern die Rechtschreibreform in der Hansestadt zugelassen. Mit diesem Urteil liegen jetzt 18 Gerichtsentscheidungen zur Rechtschreibreform vor.

Am Montag hat Niedersachsen als erstes Bundesland die Reform aufgrund eines Urteils des OVG Lüneburg bis zu einer juristisch verbindlichen Entscheidung auf Bundesebene ausgesetzt. Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Schäuble, hat den niedersächsischen Kultusminister und Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz, Rolf Wernstedt, zum Rücktritt aufgefordert. „Ich wundere mich, daß Herr Wernstedt nicht zurückgetreten ist“, meinte Schäuble gestern. Zur Behandlung der Reform im Bundestag sagte er, das Parlament werde bei der entsprechenden Debatte sicher kein Gesetz zum Thema beschließen. In seiner Fraktion kristallisiere sich aber heraus, daß die Einführung einer modifizierten Rechtschreibung Gegenstand eines Staatsvertrags zwischen Bund und Ländern sein sollte.

Auch von seiten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gab es Kritik an der Entscheidung des niedersächsischen Kultusministers. Die GEW bezeichnete den vorläufigen Stopp als „Stück aus dem Tollhaus“. Das Aussetzen der neuen Regeln in den Schulen führe dazu, „daß sich die Erwachsenenwelt vor den Kindern lächerlich mache“, so Marianne Demmer vom GEW-Vorstand gestern. Sie forderte einen Staatsvertrag, um „das politische Gezerre zu beenden“.

Unterdessen ging gestern vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof eine weitere Klage ein. Eine siebenjährige Schülerin hat eine von ihrem Vater, der Rechtsanwalt ist, verfaßte Klageschrift unterschrieben. Die Zweitkläßlerin „lernt in der Schule Deutsch anders, als es die Sprache im alltäglichen Leben anwenden muß“, heißt es in der Klage.