Schwangere in Abschiebehaft

■ Ausländerbehörde sieht Fluchtgefahr bei 18jähriger Ukrainerin

Seit drei Wochen schon sitzt die 18jährige Ukrainerin Olga W., die im fünften Monat schwanger ist, in in einer Einzelzelle im Abschiebetrakt in Oslebshausen. „Ein Gefängnis ist für eine Schwangere kein Ort“, sagt ihr Rechtsanwalt Jan Sürig. Die junge Frau sei dort medizinisch völlig unterversorgt. „Es dauert nachts eine halbe Stunde, bis nach dem Druck eines Notrufknopfes ein Beamter kommt“, meint Sürig. Mit einer Anhörung vor dem Landesgericht versuchte er gestern, die Abschiebehaft der Schwangeren aus „humanitären Gründen“sofort zu beenden.

„Ich habe dem Wunsch nicht entsprochen“, erklärt der zuständige Richter des Bremer Landgerichtes Berndt-Adolf Crome. Er will in spätestens zehn Tagen über die Haftfähigkeit entscheiden. Lieber wäre ihm aber, der Fall ginge wieder nach Berlin, wo der Asylantrag von Olga W. schon abgelehnt wurde.

Die 18jährige hatte ihn dort unter falschem Namen gestellt. „Junge Mädchen machen dumme Sachen“, sagt ihr Anwalt dazu. Für Dieter Trappmann, Leiter des Ausländeramtes, begründet dies eine Fluchtgefahr. Das Angebot der Asylgruppe Ostertor, ihr einen festen Wohnsitz einzurichten, spielt für ihn keine Rolle. „Eine Schwangerschaft ist doch keine Krankheit“, sagt Trappmann. susa