TU sauer über Abzocke

■ Finanzverwaltung verkauft Grundstück der TU. Wer kriegt das Geld – Land oder Uni?

Das Grundstück ist verkauft. Jetzt wird darum gestritten, wer von den 1,5 Millionen Mark Erlös für eine Liegenschaft der Technischen Universität profitiert: Das Land oder die Uni? Die Senatsverwaltungen für Wissenschaft und die für Finanzen schoben sich gestern gegenseitig den Schwarzen Peter in die Schuhe. Der Präsident der TU, Hans Jürgen Ewers, ist „bestürzt“. Er erfuhr dieser Tage, daß die Finanzverwaltung ein TU- Grundstück am Telefunkenhaus hinter seinem Rücken veräußerte. Ewers fordert eine Klärung des Geschäfts binnen einer Woche.

Bereits seit zwei Jahren sollten rund 1.000 Quadratmeter am Telefunkenhaus, für die die TU Berlin das Nutzungsrecht hält, veräußert werden: Die Universität betrachtete die Liegenschaft als erstes großes Geschäft, um ihre Zahlungsengpässe zu überbrücken. Doch ehe der für Verkäufe zuständige TU-Kanzler das Grundstück Bismarckstraße 2 feilbieten konnte, machten die Immobilienhaie aus der Finanzverwaltung den Deal perfekt. Sie verkauften – ohne die Universität zu informieren. Zudem, so TU-Präsident Ewers, hätten die Beamten von Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) die Liegenschaft unter Wert losgeschlagen: Statt der nach Richtwert erzielbaren 8.000 Mark pro Quadratmeter begnügten sich die Immobilienverkäufer für das Gelände am Ernst-Reuter-Platz mit 1.400 Mark pro Quadratmeter.

Präsident Ewers pocht nun auf Einhaltung des Rahmenvertrags, der die Finanzzuweisungen an die Hochschulen bis zum Jahr 2003 regelt. Darin wird den Unis ausdrücklich eingeräumt, eigene Grundstücke zu verkaufen, um ihre eklatanten Finanzprobleme abzumildern. Das hieße: Die Uni kriegt die 1,5 Millionen Mark. Wissenschaftssenator Radunski erklärte, er halte sich „selbstverständlich an den Vertrag.“

Nicht so die Finanzverwaltung. Dort besteht laut Sprecher Frank Zimmermann „wenig Bereitschaft, die Uni zu beteiligen“; die Uni habe das Grundstück seit Jahren nicht genutzt. Für die Universitäten wirft das Geschäft allerdings eine Grundsatzfrage auf: Wenn der Senat die „Immobilienklausel“ mißachtet, ist der ganze hochgelobte Rahmenvertrag hinfällig. cif