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Hessens Justizminister schlingert

■ Grüner Justizminister setzt abberufenen Oberstaatsanwalt wieder ein

Frankfurt/Main (taz) – Der hessische Justizminister Rupert von Plottnitz schlägt Volten. Nachdem er zunächst dem Wiesbadener Oberstaatsanwalt Wolfgang Greth ein Ermittlungsverfahren gegen Finanzminister Karl Starzacher (SPD) entzogen hatte, ließ er ihn gestern wieder einsetzen. Für den Sprecher der CDU-Fraktion, Dirk Metz, stand der Bündnisgrüne gestern „ohne Hemd“ da: „Ein extremer Tiefschlag für den grünen Dillettanten“.

Noch am Mittwoch hatte von Plottnitz erklärt, daß Greth im Einvernehmen mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden von der Ermittlungsarbeit gegen Starzacher entbunden worden sei. Ursächlich für dessen Abberufung seien „öffentliche Verlautbarungen“ im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen den Finanzminister. Greth hatte in der Sendung Report erklärt, daß er die Vorankündigungen von Durchsuchungsaktionen bei wenigstens zwei Sparkassen in Hessen durch Steuerfahnder, die dem Finanzministerium unterstellt sind, für „äußerst ungewöhnlich“ erachte. Er leitete deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen Starzacher wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt und Urkundenunterdrückung ein. Er habe klären wollen, ob der Finanzminister die Ankündigungen von Hausdurchsuchungen „vorab gebilligt oder angewiesen“ habe.

Zuvor war bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Starzacher eingegangen. Darin beschwerte sich ein Rechtsanwalt, daß die Hausbank seines Mandanten von der bevorstehenden Durchsuchung ihrer Geschäftsräume nicht vorab informiert worden sei. Eine Ungleichbehandlung, die seinem Mandanten – im Gegensatz zu den Steuerhinterziehern bei den beiden anderen Sparkassen – keine Chance mehr gelassen habe, sich selbst anzuzeigen. Im Falle der Selbstanzeige muß ein Steuersünder seine Steuerschuld zwar nachträglich berappen. Er wird in der Regel aber nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Greths Äußerungen reichten dem Justizminister jedenfalls aus, um ihn von seinem Ermittlungsauftrag zu entbinden. Es müsse auch der Anschein einer befangenen Ermittlung vermieden werden. Laut Justizministerium hatte Greth noch am 11. November in einem Schreiben an den Generalstaatsanwalt erklärt, daß die Vorwürfe gegen Starzacher jeglicher Grundlage entbehrten. Nur Tage später habe er dann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben. Das aber sei – bei neuen Erkenntnissen – eine „korrekte“ Vorgehensweise, hatte nur Stunden vor Greths Abberufung der Generalstaatsanwalt erklärt. Das sieht jetzt offenbar auch der Leiter der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden so, der Greth gestern wieder einsetzte. Klaus-Peter Klingelschmitt

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