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Klage gegen Gronauer Urananlage abgewiesen

Münster (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Freitag eine Klage gegen die Erweiterung der Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau abgewiesen. Zur Begründung führte der 21. Senat aus, „das Betriebsreglement“ für die Einrichtung biete „keinen Anlaß zu Bedenken“. Mit seiner Klage hatte sich ein Gronauer Stadtratsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Kapazitätserweiterung der bundesweit einmaligen Anlage um 470 auf 1.000 Tonnen Urantrennarbeit im Jahr 1994 gewandt. (Az.: 21D94/94.AK).

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