Fingerabdrücke von Flüchtlingskindern?

Der Fall „Mona“, in dem ein Ägypter ein fremdes Mädchen als seine Tochter ausgegeben, Sozialhilfe bezogen und es fälschlich als vermißt gemeldet hatte, ist für die CDU Grund genug, allen Flüchtlingen ähnliche Absichten zu unterstellen. In einer Senatsanfrage, deren Antwort nun vorliegt, begehrt die CDU zu erfahren, wieso bei Flüchtlingskindern unter 14 Jahren keine Fingerabdrücke genommen werden. Auch, wieso Asylsuchende überhaupt Geld und nicht ausschließlich Sachleistungen erhalten, fragt die CDU. Vier Fragen beschäftigen sich damit, wie das Sozialamt überprüfe, ob gemeldete Kinder tatsächlich den Eltern angehören. Durch Nachhaken wird angeregt, verstärkt Maßnahmen zur Identitätsfeststellung zu ergreifen. Der Senat läßt die Fragen unter Verweis auf den Datenschutz weitgehend unbeantwortet. ee