: Fingerabdrücke von Flüchtlingskindern?
Der Fall „Mona“, in dem ein Ägypter ein fremdes Mädchen als seine Tochter ausgegeben, Sozialhilfe bezogen und es fälschlich als vermißt gemeldet hatte, ist für die CDU Grund genug, allen Flüchtlingen ähnliche Absichten zu unterstellen. In einer Senatsanfrage, deren Antwort nun vorliegt, begehrt die CDU zu erfahren, wieso bei Flüchtlingskindern unter 14 Jahren keine Fingerabdrücke genommen werden. Auch, wieso Asylsuchende überhaupt Geld und nicht ausschließlich Sachleistungen erhalten, fragt die CDU. Vier Fragen beschäftigen sich damit, wie das Sozialamt überprüfe, ob gemeldete Kinder tatsächlich den Eltern angehören. Durch Nachhaken wird angeregt, verstärkt Maßnahmen zur Identitätsfeststellung zu ergreifen. Der Senat läßt die Fragen unter Verweis auf den Datenschutz weitgehend unbeantwortet. ee
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen