Ministerpräsidenten einig gegen Pay-TV

■ Staatsvertrag soll freie Übertragungen von wichtigen Sportveranstaltungen sichern

Berlin (taz) – Den Ländern ist es nun ernst mit dem Fußball. Auf ihrer Konferenz in Bonn hatten die 16 Ministerpräsidenten das Thema Pay-TV gestern schnell abgehakt: Die Liste der Ereignisse, die künftig ohne Extrabezahlung im Fernsehen zu sehen sein sollen, wurde nicht nur abgenickt, wie sie die Vorabkommission vorgeschlagen hatte. Sie soll auch noch besonders rechtssicher geregelt sein – man will sie in dem geplanten Rundfunkstaatsvertrag festschreiben und nicht nur, wie einige Länder wollten, in einem Ministerpräsidentenbeschluß.

„Mit der Maßgabe, daß eine nachfolgende Liste staatsvertraglich“ festgelegt werde, so das Beschlußprotokoll, entschied die Runde, daß nicht nur die Olympiade, die „deutschen“ Spiele und die Endrunden ab dem Viertelfinale bei Fußball-WM und -EM sowie alle anderen Spiele der Nationalmannschaft nicht ins Bezahlfernsehen abwandern sollen. Auch Halbfinale und Endspiel des DFB- Pokals sind nun ohne den zuvor geplanten Prüfzusatz aufgenommen worden. Beim Uefa-Cup, der Champions League und den Pokalen der Meister und Pokalsieger wird dagegen noch einmal geprüft, ob die geplante Aufnahme in die Liste rechtlich möglich ist.

Auch die von einzelnen verlangte „Öffnungsklausel“ soll mit ins Gesetz. Dadurch könnten kurzfristig weitere Ereignisse (z.B. Tour de France) mit Pay-TV-Tabu belegt werden. Es ist aber noch nicht klar, wie dies rechtlich geregelt wird (Staatsvertrag oder Ministerpräsidentenbeschluß).

Was die Zentralvermarktung der TV-Rechte durch den DFB betrifft, wollen die Länder vorerst nur prüfen, ob sie das vom Bundesgerichtshof untersagte DFB-Kartell nun durch eine Gesetzesänderungsinitiative sichern wollen. Das hatte der Mainzer Regierungschef Beck (SPD) vorgeschlagen. Schleswig-Holsteins Heide Simonis (SPD) und einige CDU-Länder lehnen das ab. Lutz Meier