„Leichtfertige Forderungen“

Berlin (taz) – Die Bonner Parteien haben die Forderungen der Ärzteschaft nach einem generellen Abtreibungsverbot nach der 20. Schwangerschaftswoche abwartend bis ablehnend aufgenommen.

„Ich sehe keinen Anlaß, leichtfertig und unverantwortlich den bestehenden Kompromiß zu gefährden. Der Grund für diese Forderung ist eine Schadenersatzklage gegen Ärzte“, sagte Ulla Schmidt, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion gegenüber der taz.

Auch Irmingard Schewe- Gerik, die frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, wendet sich gegen die Forderung. „Der Paragraph 218 muß so bleiben, wie er ist. Eine generelle 20-Wochen-Frist lehnen wir ab. Wenn eine Mutter ihr Kind wirklich nicht austragen kann, muß ihr auch später noch die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch gegeben werden.“

Die CDU wollte die Forderungen nicht kommentieren. „Wir sind aber der Meinung, daß das Recht des Kindes gestärkt werden muß“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Norbert Geis. Sascha Borrée