Viel zu schnell gebaggert

■ Binnenfischer klagen gegen Genehmigung zur Elbvertiefung

Mehrere Binnenfischer haben beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen die begonnenen Arbeiten zur Elbvertiefung eingereicht. Sie fordern, die Baggerarbeiten bis zur Genehmigung des Projektes einzustellen.

Schon seit Anfang Dezember wird die Fahrrinne um bis zu 80 Zentimeter vertieft – obwohl das vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bislang hat die zuständige Wasser- und Schiffahrtsdirektion lediglich eine Genehmigung für „vorgezogene Teilmaßnahmen“erteilt. Diese Vorabgenehmigung ist rechtswidrig, argumentieren nun die Fischer und ihr Hamburger Anwalt Michael Günther. So dürfen vorgezogene Teilmaßnahmen nur genehmigt werden, wenn sie – bei einem Scheitern der endgültigen Genehmigung – wieder rückgängig gemacht werden können. Bei den Baggerarbeiten und ihren schädlichen Folgen für die Umwelt aber ist das nicht möglich, so die Kläger.

Weiteres Argument gegen die Vorabgenehmigung: Sie wurde erteilt, noch bevor die Einwände Betroffener im Planfeststellungsverfahren erörtert wurden. Auch das sei „nach neuerer Rechtsauffassung“gesetzeswidrig, so Rechtsanwalt Günther. Zudem sei „nicht plausibel begründet worden“, warum die Teilmaßnahmen vorgezogen werden müßten. Der Rechtsexperte bezweifelt außerdem die Zuständigkeit Hamburgs für die Elbvertiefung innerhalb des Stadtstaates.

Bereits 1922 sei die Zuständigkeit für den Hamburger Elbabschnitt per Staatsvertrag von der Stadt auf die Reichs- beziehungsweise heutige Bundesverwaltung übergegangen.

Ein Gutachten im Auftrag der Hamburger Behörden beurteilte die Konsequenzen des Projektes für die Elbfischer als existenzgefährdend. Die Baggerarbeiten laufen derzeit weiter. Das Gericht wird in den kommenden Wochen über die Klage entscheiden. Achim Fischer