Bremen und die Pfalz zweifeln am Lauschangriff

■ Vor allem der rheinland-pfälzische Justizminister Caesar (FDP) stellt Bedingungen fürs Abhören

Freiburg (taz) – Vom Abstimmungsverhalten der Länder Bremen (CDU/SPD) und Rheinland- Pfalz (SPD/FDP) hängt die Einführung des Großen Lauschangriffs ab. In der Länderkammer – wie auch im Bundestag – benötigt der Lauschangriff wegen der damit verbundenen Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit. Beide Länder haben ihre Zustimmung noch an Bedingungen geknüpft. Wenn sich nur einer der beiden Gliedstaaten der Stimme enthält, kommt die nötige Mehrheit nicht zustande. Die rot-grün regierten Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Hamburg werden wohl auf keinen Fall zustimmen.

Für Bremens Regierungschef Henning Scherf (SPD) stand zuletzt vor allem eine Verbesserung des Schutzes besonders sensibler Berufsgruppen im Vordergrund. Es ist damit zu rechnen, daß er mit der jetzt gefundenen Lösung – auf Beichtstühle, Abgeordnete und Anwälte ist der Lauschangriff verboten – zufrieden ist.

Peter Caesar (FDP), der Justizminister von Rheinland-Pfalz, legte die Latte dagegen deutlich höher. Ihm reicht auch der gestern erzielte Kompromiß nicht aus. Er will im Bundesrat daher noch vier Änderungsanträge stellen und bei Bedarf eine neue Verhandlungsrunde vor dem Vermittlungsausschuß einleiten. Konkret geht es Caesar vor allem darum, daß auch Mediziner und Journalisten generell vor Lauschangriffen geschützt werden. Außerdem soll das Verwanzen einer Wohnung erst bei „dringendem“ Tatverdacht möglich sein. Christian Rath