Gericht: Bordell in Wohnhaus unzumutbar

Oldenburg (dpa) – Der Betrieb eines Bordells in einer Oldenburger Doppelhaushälfte ist für die Bewohner der anderen Haushälfte nicht zumutbar. Das hat gestern das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Der Zivilsenat urteilte, der beklagte Hausnachbar dürfe den sexuellen Dienstleistungsbetrieb seiner Mieter nicht dulden. Der von motorisierten Bordellkunden verursachte Lärm verkürze die Nachtruhe des Klägers. (AZ: 6 U 177/97).