Brüssel entscheidet über Bertelkirch

Berlin (taz) – Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes wird EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert über die geplante Pay-TV-Fusion von Kirch und Bertelsmann selbst entscheiden. „Ich glaube, daß die Kommission an diesen Fragen im Medienbereich großes Interesse haben und den Fall nicht zurückverweisen wird“, sagte Horst Nölkensmeier, Abteilungchef im Kartellamt, am Wochenende im WDR-Medienmagazin. Am 21. Januar bestimmt van Miert, ob er den Fall behält.

Wie berichtet, leitete das Berliner Amt der Kommission eine Stellungnahme mit der Bitte um Rückverweisung zu. Nach Ansicht der Kartellwächter betrifft die Pay- TV-Allianz vor allem den deutschen Markt. Wegen der hohen Umsätze von Kirch und Bertelsmann liegt der Fall aber in Brüssel. Gäbe van Miert das Verfahren ab, würde er die Annullierung eines Fusionsverbots des Bundeskartellamts riskieren: In Sonderfällen kann der Bundeswirtschaftsminister einen Kartellamtsbeschluß aufheben. Immerhin hatte Kirch- Freund Helmut Kohl zugunsten des Digital-Kartells interveniert.

Das Bundeskartellamt hält die Pay-TV-Fusion für unzulässig. Laut Nölkensmeier wird befürchtet, daß sich ein „wettbewerbsloser Zustand“ im Pay-TV auch auf das werbefinanzierte Fernsehen ausweitet: „Bertelsmann und Kirch werden ihren Programminhalt und damit auch die Einkäufe im Bereich der Sport- und Filmrechte aufeinander abstimmen“. Kirch ist an Sat.1, Pro 7, Kabel 1 und DSF beteiligt, Bertelsmann an RTL, RTL 2, Super RTL und Vox. Unzulässig sei auch die Einigung auf den von Kirch entwickelten Decoder d-Box. Bertelsmann-Tochter CLT-Ufa erklärte, die Pay-TV- Verträge entsprächen den kartellrechtlichen Vorschriften. löw