Wer erhält künftig eine Unterstützung?

Die Bedingungen des Artikel-2-Abkommens, nachdem Holocaust-Überlebende in den USA, in Israel und Westeuropa eine individuelle Entschädigung aus den Kassen der Bundesrepublik bekommen, wird ab 1999 auch auf die osteuropäischen Überlebenden angewandt. In vier Jahresraten überweist Bonn 200 Millionen Mark an einen Fonds der Jewish Claims Conference. Bis zu 20.000 Opfer erhalten eine monatliche Rente von etwa 250 Mark. Die Bedingungen für die Zahlung: Der oder die Verfolgte muß mindestens ein halbes Jahr in einem Konzentrationslager oder 18 Monate in einem Ghetto interniert gewesen sein. Zudem muß er seine finanzielle Notlage nachweisen und als Schwerstverfolgter gesundheitliche Schäden erlitten haben. Die Regelung gilt für alle Verfolgten, die heute im ehemals kommunistischen Machtbereich leben. taz