Minister fürs Lauschen

■ Bundesratausschuß probte Abstimmung

Im Rechtsausschuß des Bundesrates hat gestern ein letztes Kräftemessen vor der Sitzung des Bundesrates am 6. Februar zum Thema Lauschangriff stattgefunden. Ergebnis: Eine breite Mehrheit der Länderjustizminister von Bayern bis Hamburg befürworten die Grundgesetzänderung und die „akustische Wohnraumüberwachung“in der vom Bundestag beschlossenen Form.

Mit einer klaren 11:5-Mehrheit wurde die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt. Mit den Rheinland-Pfälzern stimmten auch nur die Landesvertreter von Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Bremen dafür, den Lauschangriff auf Personen mit „dringendem Tatverdacht“zu begrenzen und das Zeugnisverweigerungsrecht zu verbessern.

Bei der Abstimmung über die Einschränkung des Grundrechtes „Unverletzlichkeit der Wohnung“votierten nur Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein mit „Nein“. Die Justizminister von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt enthielten sich, alle anderen waren für den Lauschangriff.

Eine Vorentscheidung für den Bundesrat bedeutet dies noch nicht, da im Rechtsausschuß die Justizminister ihr Votum abgaben, im Bundesrat aber die Koalitionspartner über das Stimmverhalten der Länder mitreden. Die Enthaltungen von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt deuten aber an, daß sie einlenken – in diesem Falle wäre eine 2/3-Mehrheit für die Grundgesetzänderung gesichert.

Der Bremer Senat wird am 3. Februar sein Stimmverhalten festlegen. Die CDU ist eindeutig für den „Lauschangriff“, bisher haben sich die SPD-SenatorInnen noch nicht festgelegt. K.W.