Kein Fremdverschulden

■ Senat glaubt an natürlichen Tod des Kurt G.

Obwohl er eine Strafanzeige gegen einen anderen Häftling gestellt hatte und sein Körper mit Hämatomen übersät war, glaubte die Leitung in Santa Fu nicht an ein Fremdverschulden, als sie den Gefangenen Kurt G. am Heiligabend tot in seiner Zelle fand. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Volker Okun hervor. Keine Rede ist von dem Milzriß, der bei der Obduktion des Toten entdeckt wurde und an dem er gestorben sein könnte (die taz berichtete).

Am Tag vor seinem Tod hatte Kurt G. der Anstaltsleitung berichtet, von einem Mitgefangenen geschlagen worden zu sein. Er stellte Strafantrag. Parallel suchte er auch die Anstaltsärztin auf, wie in der Anfrage bestätigt wird. Die habe Kurt G. ambulant behandelt. Obwohl er nach Informationen der taz auch über Bauchschmerzen klagte, diagnostizierte die Ärztin den Milzriß nicht.

Der Senat bestätigte nun, daß seit Weihnachten ein Gefangener in der sogenannten Sicherheitsstation in Santa Fu untergebracht ist. Die Staatsanwaltschaft ermittele. Dennoch hat sich der Senat die Auffassung der Anstalt zu eigen gemacht: „Nach ersten Erkenntnissen liegt kein Fremdverschulden vor .“ee