Hamburg lauscht mit

■ Rot-grün probt grundgesetzlichen Spagat

Wie man die Grundgesetzänderung zum Abhören von Privatwohnungen einerseits ablehnt und andererseits durchwinkt, machte gestern Hamburgs rot-grüner Senat vor. Bei der Bundesratsabstimmung zum Lauschangriff wird Hamburg sich der Stimme enthalten. Dem Bremer Antrag, den Konflikt zwischen Bundesrat (SPD-Länder-dominiert) und Bundestag (CDU/FDP-regiert) an den Vermittlungsausschuß zu überweisen, will man aber zustimmen. Die Vermittlung will den Kompromiß zum Lauschangriff und damit die Einschränkung von Grundrechten lediglich nachbessern, nicht verhindern.

Hamburg wolle sich dem Vermittlungsversuch des Bremer Bürgermeisters und Lauschangriff-Kritikers Henning Scherf (SPD) „nicht in den Weg stellen“, so Senatssprecher Ludwig Rademacher. Mit Enthaltung stimmt Hamburg deshalb, weil die GAL grundsätzlich gegen und die SPD zähneknirschend für einen Lauschangriff ist. In solchen Fällen sieht der Koalitionsvertrag Stimmenthaltung vor.

Das rot-grün regierte Schleswig-i will hingegen mit „Nein“stimmen. Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) begründete dies mit rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Dennoch will auch sie – mit Zustimmung der Grünen – an einer Nachbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mitwirken.

Damit scheinen die Nord-Grünen den Appell Scherfs im neuesten Spiegel beherzigt zu haben. Obwohl die Grünen den Lauschangriff kippen und nicht verbessern wollen, sollten sie nach Scherfs Auffassung neue Verhandlungen ermöglichen. „Es wäre zynisch, nur an die eigenen Positionen zu denken und nicht an die reale Rechtslage, die durch dieses Verhalten entsteht.“ sim