Ablehnend –betr.: „Im Prinzip Jein“, Kommentar, taz-Hamburg vom 4.2.1998

(...) Die GAL lehnt den Großen Lauschangriff ohne wenn und aber ab und wird sich nach Kräften dafür einsetzen, daß er doch noch scheitert. Deshalb möchte ich an dieser Stelle erläutern, wie das Verfahren tatsächlich abläuft:

1. Der Bundesrat wird sich am (vergangenen, d. Red.) Freitag mit der Grundgesetzänderung zu befassen haben. 2/3 der Länderkammer müssen zustimmen. Da die Hamburger SPD-SenatorInnen für die Grundgesetzänderung sind, haben die GAL-Senatsmitglieder eine Enthaltung durchgesetzt. Die Enthaltung wirkt sich hier wie eine Ablehnung aus.

2. Falls der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmt, hat er sich mit der Änderung der Strafprozeßordnung zu befassen. Ohne diese Gesetzesänderung gibt es keinen Lauschangriff. Dieses Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Dementsprechend besteht die Chance, durch Anfrufung des Vermittlungsausschusses den Lauschangriff noch zu stoppen.

3. Kommt es im Vermittlungsausschuß zu keiner Einigung oder zu einer „unechten Einigung“(SPD überstimmt CDU/CSU und FDP) geht die Sache wieder zurück in den Bundesrat, der sich erneut damit befassen muß usw. usw.. Die von Sven-Michael Veit bevorzugte Ablehnung der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Hamburger Vertreter hätte dagegen vermutlich zur Folge, daß der Bundesrat den Gesetzesänderungen am Freitag mehrheitlich zustimmen würde und dem Lauschangriff dann nichts mehr im Wege stände.

Peter Schaar, Sprecher

des GAL-Landesvorstands