Anhalt verklagt Bundesregierung

■ Deutschlands einziges Endlager soll nicht weiter gefüllt werden

Magdeburg (dpa) – Das Land Sachsen-Anhalt zieht im Streit um das einzige deutsche Atommüllendlager Morsleben vor das Bundesverfassungsgericht. Das kündigte Umweltministerin Heidrun Heidecke (Bündnis 90/Die Grünen) gestern in Magdeburg an. Der Bundesrat ist wie Sachsen-Anhalt gegen eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung. Die Bundesregierung will das umstrittene Gesetz dennoch in Kraft treten lassen.

Das Land wird beim Bundesverfassungsgericht laut Heidecke zwei Feststellungsanträge gegen die Atomrechtsnovelle einreichen. Der erste richte sich gegen die Verlängerung der im Einigungsvertrag festgeschriebenen Betriebsgenehmigung bis zum 30. Juni im Jahr 2000. Der zweite Antrag betreffe die sogenannte Wahrnehmungskompetenz des Landes. Der Bund versuche, sich mit einer Einzelfallregelung über die Rechte des Landes hinwegzusetzen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist Heidecke zufolge frühestens in einem halben Jahr zu rechnen.

Autor der Verfassungklage ist der hessische Atomrechtler Alexander Roßnagel von der Universität Kassel. Im Einigungsvertrag sei klar festgelegt, daß die 1986 von den DDR-Behörden erteilte Betriebsgenehmigung für Morsleben im Jahr 2000 ausläuft, sagte er. Sie sei seinerzeit rechtswidrig, also ohne Mitwirkung der Bevölkerung und ohne Sicherheitsprüfungen zustande gekommen. Die Bundesregierung wolle das Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Müll nun zum „atomrechtlichen Billigtarif“ weiterbetreiben, ohne daß dort entsprechende bundesdeutsche Sicherheitsstandards erfüllt würden. „Sie nutzt damit ein Ergebnis der Diktatur aus“, kritisierte Roßnagel.